Casinos

 

Als Spielhalle, Spielothek, Spielcasino, in der Schweiz Spielsalon – in beabsichtigter Annäherung an konzessionierte Spielbanken auch als Casino (z. B. Big Cash-Casino, Automatencasino) – werden Einrichtungen bezeichnet, in denen dem erwachsenen Kunden verschiedene Arten von Spielautomaten und Videospielen angeboten werden. Bislang bezahlte der Kunde jeweils mehrere Spielversuche einzeln, indem er eine oder mehrere Münzen in das entsprechende Gerät einwarf. Üblich in aktuellen Geldspielautomaten sind jedoch Geldscheinakzeptoren, mit denen man mit einem Geldschein gleich ein größeres Guthaben einzahlen kann.

 

Spiele

Manche Spiele werden nur zum Spaß gespielt (Unterhaltungsgerät), während bei anderen ein Geldbetrag zum Gewinn aussteht (Geldspielgerät). Diejenigen Spiele, die lediglich zum Zeitvertreib dienen, sind in der Regel dementsprechend komplexer, spannender, zeitaufwändiger und/oder interessanter als solche, die wegen des Gewinns gespielt werden. Diese reinen Geschicklichkeitsspiele sind zugunsten der Geldspielgeräte stark auf dem Rückzug.

 

Geldspielautomaten

Spieldauer und -höchsteinsatz der Geldspielautomaten (Glücksspielgeräte gem § 33c GewO) sind in Deutschland gesetzlich in einer Spielverordnung (SpielVO) geregelt und sollen die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten des Spielers begrenzen. Der exakte Spielablauf in seinen einzelnen Phasen – Einsatz, Spielentscheidung des Spielers (sofern möglich), Zufallserzeugung, Gewinnauswertung, Gewinnauszahlung – ist hingegen weder durch die Spielverordnung noch durch andere Gesetzeswerke festgelegt. Die Ersatzformulierung für die fehlende Definition des Begriffs „Spiel“ lautet in der neuen SpielVO „der Zeitraum zwischen zwei Einsatzleistungen“. Die Mindestlänge dieses Zeitraums beträgt 5 Sekunden, der Höchsteinsatz dabei 20 Eurocent. Mit Einwurf von Münzen oder Einschieben von Geldscheinen kann auf dem Automaten ein Guthaben entstehen. Die Spielaktionen können durch eine Startautomatik auch ohne Zutun des Spielers ablaufen, was eine Bespielung mehrerer Automaten gleichzeitig ermöglicht.

Die Einhaltung dieser technischen Vorschriften wird von der physikalisch technischen Bundesanstalt (PTB) überwacht.

Glücksspielgeräte innerhalb konzessionierter Spielbanken unterliegen nicht der SpielVO, somit auch nicht den o.g. Begrenzungen, sondern der jeweiligen Ländergesetzgebung. Konzessionierte Spielbanken unterliegen statt dessen einer permanenten Kontrolle durch Finanzbehörden (körperliche Anwesenheit von Finanzbeamten / technische Überwachung / tägliche Abrechnung) und verfügen über Zutrittskontrollen (Besucherkartei, Türbewachung) sowie über ein bundesweites Sperrsystem für spielsuchtgefährdete Menschen (OSD).

Atmosphäre und Service in Spielhallen sowie das Spielangebot haben sich seit Beginn der neuen SpielVO (Anfang 2006) dem der Spielcasinos angeglichen. Das Ergebnis dieser Entwicklung sind Pendler (zwischen Spielhallen und Spielbanken).

 

Quelle: wikipedia.de