Vergnügungsteuersatzung 2012
Der Beschluss über die neue Vergnügungssteuersatzung 2012 gibt Aufschluss in Bezug auf die Anwendung der einzelnen Betriebe nicht nur in diesem Viertel, sondern in der gesamten Landeshauptstadt Stuttgart.
Die gravierendste Änderung in dieser neuen Satzung sind die Aufnahme von so genannten Bordellen, Laufhäusern, Eroscentern, FKK-Clubs, Termin-wohnungen und sonstige Einrichtungen, welche Räumlichkeiten für sexuelle Vergnügungen anbieten.
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Landeshauptstadt Stuttgart
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